Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung von OnlySafeSis
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen OnlySafeSis (im Folgenden „OnlySafeSis"), mit Sitz in Österreich, und ihren Kund:innen (im Folgenden „Creator:innen" oder „Agenturen") über die auf der Website angebotenen Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, OnlySafeSis hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Soweit diese AGB Regelungen enthalten, die ausschließlich für Verbraucher:innen im Sinne des KSchG gelten, sind diese entsprechend gekennzeichnet. Für Agentur-Kund:innen (B2B) gelten ausschließlich die als „B2B" gekennzeichneten oder allgemeinen Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Vertragsgegenstand
(1) OnlySafeSis bietet professionelle Dienstleistungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte an digitalen Inhalten von Content Creator:innen und Agenturen an. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung des gewählten Schutzpaketes auf der Website. Zu den Dienstleistungen können insbesondere gehören:
- Proaktive Suche, Identifikation und Dokumentation von unrechtmäßigen Veröffentlichungen („Leaks") der Inhalte der Creator:innen;
- Einleitung von Maßnahmen zur Entfernung identifizierter Leaks, insbesondere durch das Stellen von Takedown-Anfragen (Löschungsersuchen) bei den betreibenden Plattformen, Hosting-Providern oder Suchmaschinenbetreibern;
- Regelmäßige Erstellung von Reports und Benachrichtigungen über den Status der Dienstleistung sowie über gefundene Inhalte;
- Persönliche Betreuung und strategische Beratung im Zusammenhang mit dem Schutz der digitalen Inhalte;
- Für Agenturen: zentrale Verwaltung und Schutz mehrerer Creator:innen (Roster) mit individueller Berichterstattung pro Creator:in.
(2) OnlySafeSis verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Der Erfolg der Dienstleistung hängt jedoch maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von OnlySafeSis liegen. Die genauen Grenzen der Leistungspflicht sind in § 7 (Keine Garantie – Bemühenspflicht) geregelt.
3. Leistungen, Pakete & Dienstleistungsformen
(1) Abonnement-Pakete: OnlySafeSis bietet ihre Dienstleistungen in Form von klar definierten, wiederkehrend abgerechneten Leistungspaketen (z.B. „Core Protection", „Elite Protection") an. Die genauen Leistungsinhalte, Umfänge, Preise, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten der jeweiligen Pakete sind der aktuellen Darstellung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu entnehmen.
(2) Agentur-Pakete (B2B): Für Agenturen und Managements, die mehrere Creator:innen betreuen, bietet OnlySafeSis individuelle Agentur-Pakete mit angepasster Preisgestaltung, zentralem Dashboard, individuellen Reports pro Creator:in sowie einer persönlichen Ansprechpartnerin an. Der Leistungsumfang und die Konditionen werden im Einzelfall schriftlich vereinbart und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch OnlySafeSis. Für Agentur-Kund:innen gelten die Verbraucherschutzbestimmungen dieser AGB nicht.
(3) Single-Takedown (Einmalleistung): OnlySafeSis bietet darüber hinaus eine einmalig abgerechnete Leistung zur Entfernung eines einzelnen, konkret benannten Leaks an („Single-Takedown"). Der Single-Takedown ist eine Einmalleistung ohne laufendes Abonnement und begründet kein dauerhaftes Vertragsverhältnis. Für den Single-Takedown gelten ergänzend die Bestimmungen des § 3a.
(4) Soweit im Einzelfall zusätzliche Leistungen vereinbart werden, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch OnlySafeSis.
(5) OnlySafeSis behält sich das Recht vor, die Leistungsbeschreibungen und Pakete unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist weiterzuentwickeln und zu ändern. Dies gilt nicht für laufende Vertragsverhältnisse, es sei denn, die Änderung erfolgt zum Vorteil der Kund:in oder ist notwendig, um eine wesentliche Vertragspflicht zu erfüllen.
3a. Single-Takedown – Besondere Bedingungen
(1) Leistungsgegenstand: Mit dem Single-Takedown beauftragt die Kund:in OnlySafeSis mit der Durchführung eines Takedown-Verfahrens für genau einen (1) konkret benannten, unrechtmäßig veröffentlichten Inhalt (Leak) auf einer bestimmten Plattform oder Domain. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Einleitung und Durchführung des Entfernungsverfahrens für diesen einen Leak.
(2) Ausgeschlossene Domains (Exclusion List): Für bestimmte Plattformen und Domains, bei denen OnlySafeSis aufgrund ihrer technischen oder rechtlichen Struktur erfahrungsgemäß weiß, dass eine zeitnahe oder vollständige Entfernung von Inhalten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, bietet OnlySafeSis den Single-Takedown nicht an („Ausgeschlossene Domains").
- Die Liste der Ausgeschlossenen Domains wird von OnlySafeSis gepflegt und ist im Buchungsprozess einsehbar.
- Für Inhalte auf Ausgeschlossenen Domains ist der Buchungsvorgang technisch gesperrt; eine Zahlung wird systemseitig abgelehnt bzw. nicht verarbeitet.
- Kund:innen, bei denen ein bereits gebuchter Single-Takedown nachträglich feststellt, dass die betroffene Domain einer Ausgeschlossenen Domain entspricht, werden unverzüglich informiert; die Zahlung wird rückerstattet.
(3) Geld-zurück-Garantie bei unbekannten Domains: Handelt es sich bei der Zieldomain um eine zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht in der Exclusion List geführte Domain (neue oder unbekannte Plattform) und stellt sich im Zuge der Bearbeitung heraus, dass der Takedown nicht durchführbar ist, gilt folgende Garantie:
- Ist der Inhalt nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Buchungsdatum entfernt worden und hat OnlySafeSis die Unmöglichkeit oder die voraussichtlich erhebliche Überschreitung dieser Frist der Kund:in schriftlich mitgeteilt, hat die Kund:in Anspruch auf vollständige Rückerstattung des gezahlten Entgelts.
- Die Rückerstattung erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Geltendmachung des Anspruchs durch die Kund:in.
- Diese Geld-zurück-Garantie gilt ausschließlich im Fall der technischen oder rechtlichen Undurchführbarkeit, nicht im Fall unzureichender Mitwirkung der Kund:in.
(4) Der Single-Takedown umfasst ausschließlich ein (1) Takedown-Verfahren für einen (1) konkret benannten Inhalt. Wird nach erfolgreicher Entfernung derselbe Inhalt auf einer anderen Domain erneut veröffentlicht, ist dies nicht Gegenstand des Single-Takedowns und bedarf eines neuen Auftrags.
(5) Single-Takedowns können nur für Inhalte gebucht werden, die nicht auf einer Ausgeschlossenen Domain gehostet werden. OnlySafeSis behält sich vor, die Exclusion List jederzeit zu aktualisieren.
4. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von OnlySafeSis stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar („invitatio ad offerendum").
(2) Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt starten", „Single-Takedown buchen" oder eines vergleichbaren Buttons gibt die Kund:in ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages über das gewählte Leistungspaket bzw. die gewählte Einmalleistung ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung von OnlySafeSis zustande, die in der Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail liegt, oder dadurch, dass OnlySafeSis mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung (Order Receipt) stellt noch keine Annahme dar.
(4) Bei Zahlungsabwicklung über Drittanbieter (z.B. Stripe) kann der Vertragsschluss abweichend von Abs. 3 bereits mit der erfolgreichen Zahlung als zustande gekommen gelten. Die Kund:in wird im Bestellprozess auf diese Abweichung hingewiesen.
(5) Vorvertragliche Informationspflichten (FAGG): OnlySafeSis stellt Verbraucher:innen alle nach § 4 FAGG erforderlichen vorvertraglichen Informationen (Leistungsmerkmale, Gesamtpreis, Laufzeit, Widerrufsrecht, Kündigungsbedingungen) vor Vertragsschluss klar und verständlich auf der Website zur Verfügung. Nach Vertragsschluss werden diese Informationen gemeinsam mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) übermittelt.
5. Preise & Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Preisänderungen: OnlySafeSis ist berechtigt, die Entgelte für Abonnement-Pakete zu ändern, wenn sich die Grundlagen der Preiskalkulation wesentlich verändert haben. Sachliche Gründe für eine Preiserhöhung sind insbesondere: nachhaltige Erhöhung der Personal- oder Infrastrukturkosten, wesentliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder der technischen Anforderungen an die Leistungserbringung. Preissenkungen werden in gleichem Verhältnis an die Kund:innen weitergegeben. Preisänderungen werden der Kund:in mindestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Verbraucher:innen haben im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
(3) Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu erfolgen, über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, PayPal o.ä.). Der Single-Takedown ist eine Einmalzahlung.
(4) Kommt die Kund:in mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist OnlySafeSis berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung die Leistungen einzustellen. Während des Verzugs sind die fälligen Beträge in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(5) Die Kund:in ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von OnlySafeSis unbestritten sind.
6. Pflichten der Kund:innen
(1) Die Kund:innen sind verpflichtet, OnlySafeSis alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge unaufgefordert, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere:
- Eine vollständige Liste der zu schützenden legitimen Inhalte (z.B. Links zu den Originalprofilen);
- Bei der Meldung von Leaks: die genauen URLs der rechtsverletzenden Stellen;
- Alle Informationen, die für die Identifikation und Authentifizierung notwendig sind;
- Eine Vollmacht, im Namen der Kund:in Takedown-Requests an Dritte (Plattformen, Hoster) zu stellen.
Kommt die Kund:in ihrer Mitwirkungspflicht trotz Fristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist OnlySafeSis berechtigt, die betroffene Leistung zu verweigern und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Beim Single-Takedown erlischt in diesem Fall der Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie gemäß § 3a Abs. 3.
(2) Die Kund:innen sind verpflichtet, den Service ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen. Es ist insbesondere untersagt, Rechte Dritter zu verletzen, unwahre Behauptungen aufzustellen oder Takedown-Requests in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht zu veranlassen.
(3) Die Kund:innen versichern, dass sie über alle notwendigen Rechte an den von ihnen zur Verfügung gestellten Inhalten verfügen und tragen die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer Originalinhalte.
(4) Agenturen (B2B): Agenturen sind verpflichtet sicherzustellen, dass sie über die entsprechende schriftliche Bevollmächtigung jeder einzelnen Creator:in in ihrem Roster verfügen, bevor sie OnlySafeSis mit der Durchführung von Maßnahmen für diese Creator:in beauftragen. Die Agentur stellt OnlySafeSis von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Bevollmächtigung entstehen.
(5) Die Kund:innen sind verpflichtet, OnlySafeSis unverzüglich über rechtliche Schritte Dritter (z.B. Counter-Notices) im Zusammenhang mit den durch OnlySafeSis durchgeführten Takedown-Maßnahmen zu informieren.
(6) App-Nutzung: Bei der Nutzung der OnlySafeSis-App sind die Kund:innen verpflichtet, die App ausschließlich für vertragliche Zwecke zu nutzen. Eine automatisierte Abfrage der App-Schnittstellen (Scraping, Bot-Nutzung) ist untersagt. Die App darf nicht für rechtswidrige Zwecke eingesetzt werden.
7. Keine Garantie – Bemühenspflicht
(1) Grundsatz: OnlySafeSis erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung mit Bemühenspflicht (Dienstvertrag gemäß §§ 1151 ff ABGB), nicht als Werkvertrag mit Erfolgsgarantie. OnlySafeSis verpflichtet sich, alle nach dem Stand der Technik und der Branchenpraxis verfügbaren Mittel einzusetzen, um identifizierte Leaks zu entfernen. Eine Garantie für einen bestimmten Erfolg – insbesondere die vollständige, dauerhafte oder fristgebundene Entfernung sämtlicher Leaks – wird ausdrücklich nicht übernommen. Dies gilt gleichermaßen für Abonnement-Kund:innen (§ 3 Abs. 1), Agentur-Kund:innen (§ 3 Abs. 2) und Single-Takedown-Kund:innen (§ 3a).
(2) Einflussfaktoren außerhalb des Einflussbereichs von OnlySafeSis: Die Möglichkeit und Geschwindigkeit der Entfernung eines Leaks hängt maßgeblich von Faktoren ab, auf die OnlySafeSis keinen oder nur eingeschränkten Einfluss hat. Hierzu zählen insbesondere:
- Die Kooperationsbereitschaft und Reaktionsgeschwindigkeit der betreibenden Plattformen, Hoster und Suchmaschinenbetreiber;
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen in dem jeweiligen Land, in dem die Plattform oder der Hoster ansässig ist;
- Technische Besonderheiten einzelner Plattformen (z.B. automatisierte Wiederveröffentlichung, mangelnde DMCA-Compliance);
- Das Ergebnis von Counter-Notices oder rechtlichen Gegenmaßnahmen der Uploader:in.
(3) Keine Garantie einer Mindestbearbeitungszeit: OnlySafeSis garantiert keine Entfernung eines Leaks innerhalb einer bestimmten Frist. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle erfolgt die Entfernung zeitnah. In Einzelfällen kann die Bearbeitung eines Takedowns jedoch länger dauern oder – insbesondere bei bestimmten Plattformen und Domains – gänzlich scheitern. OnlySafeSis wird die Kund:in in solchen Fällen unverzüglich informieren und, sofern möglich, alternative Maßnahmen vorschlagen.
(4) Keine Garantie der dauerhaften Entfernung: Selbst wenn ein Inhalt erfolgreich entfernt wurde, kann OnlySafeSis nicht garantieren, dass dieser Inhalt nicht erneut hochgeladen oder anderweitig verbreitet wird. Die erneute Entfernung wieder veröffentlichter Inhalte ist Gegenstand der laufenden Abonnement-Dienstleistung.
8. Haftung
(1) OnlySafeSis haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen, wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die vertragsgemäße Durchführung der Leak-Suche, die diskrete Abwicklung von Takedown-Verfahren sowie die Einhaltung der Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten.
(3) Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten wird die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Regelungen in § 7 (Keine Garantie – Bemühenspflicht) bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Eine Haftung für den ausbleibenden Erfolg eines Takedowns besteht nur dann, wenn OnlySafeSis die ihr obliegenden Bemühenspflichten schuldhaft verletzt hat.
(5) Im Falle von Datenschutzverletzungen haftet OnlySafeSis für leichte Fahrlässigkeit nur bei Vorliegen einer DSGVO-Pflichtverletzung und einem daraus resultierenden materiellen Schaden, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
9. Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Abonnement-Pakete: Der Vertrag beginnt mit der Vertragsbestätigung und läuft für die vereinbarte Laufzeit:
- Monatliches Modell: Läuft auf unbestimmte Zeit, verlängert sich jeweils um einen Monat, kündbar mit 14 Tagen Frist zum Monatsende.
- Jährliches Modell: Läuft für ein Jahr, verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Vertragsende.
(2) Agentur-Pakete (B2B): Es gelten die im individuellen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Subsidiär gelten die Regelungen des Abs. 1 entsprechend.
(3) Single-Takedown: Einmalleistung ohne Laufzeit; kein Abonnement und keine Kündigung erforderlich. Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Leistungserbringung oder, im Falle der Undurchführbarkeit, mit der Rückerstattung gemäß § 3a Abs. 3.
(4) Die Kündigung von Abonnements kann formlos erfolgen, insbesondere über den Kündigungs-Button im Kundenbereich oder per E-Mail an support@onlysafesis.com. OnlySafeSis bestätigt den Eingang der Kündigung unverzüglich.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Kund:in gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat und auch nach Fristsetzung keine Abhilfe schafft.
(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Anspruch auf Nutzung der Dienstleistungen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode erfolgt nicht, sofern nicht gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte entgegenstehen.
10. Datenschutz, Vertraulichkeit & Datenlöschung
(1) OnlySafeSis verarbeitet personenbezogene Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (insbesondere Bilddaten mit intimem Inhalt), ausschließlich zur Vertragserfüllung und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Geltendmachung von Rechtsansprüchen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
(2) OnlySafeSis verpflichtet sich zur strengsten Vertraulichkeit aller Informationen der Kund:innen. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung von Takedown-Requests bei Plattformen, Hostern oder Suchmaschinen notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) OnlySafeSis hat technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik (Art. 32 DSGVO) implementiert, insbesondere SSL-Verschlüsselung, rollenbasierte Zugangsbeschränkungen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
(4) App-Nutzung: Bei der Nutzung der App werden zusätzliche Nutzungsdaten (z.B. Login-Zeitpunkte, Geräteinformationen) verarbeitet, soweit dies für den Betrieb der App erforderlich ist. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(5) Datenlöschung nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – werden alle personenbezogenen Daten der Kund:in sowie sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung gespeicherten Inhalte (insbesondere Dokumentationen gefundener Leaks, Screenshots, Berichte) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. nach UGB, BAO) einer früheren Löschung entgegenstehen. Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Die Kund:in kann die Löschung ihrer Daten jederzeit schriftlich verlangen; OnlySafeSis bestätigt die Löschung innerhalb von 14 Tagen.
(6) Im Falle einer Datenschutzverletzung werden die Kund:innen unverzüglich informiert, falls ein Risiko für ihre personenbezogenen Daten besteht.
(7) Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung.
10a. Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Dieser Paragraph gilt für alle Kund:innen, soweit OnlySafeSis im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag der Kund:in verarbeitet.
(1) Rollen und Gegenstand: Die Kund:in ist datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für die ihr gehörenden Inhalte und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten. OnlySafeSis ist Auftragsverarbeiterin (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) und verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung der Kund:in im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung: OnlySafeSis verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung folgende Datenkategorien: Bilddaten und Videodaten mit ggf. intimem Inhalt (Art. 9 DSGVO), URLs und Metadaten zu Leak-Fundorten, Kommunikationsdaten im Zusammenhang mit Takedown-Verfahren. Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Identifikation, Dokumentation und Entfernung unrechtmäßig veröffentlichter Inhalte der Kund:in.
(3) Weisungsgebundenheit: OnlySafeSis verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Kund:in, einschließlich in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte. Hält OnlySafeSis eine Weisung für rechtswidrig, wird die Kund:in unverzüglich informiert.
(4) Vertraulichkeit: OnlySafeSis stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(5) Technische und organisatorische Maßnahmen: OnlySafeSis trifft alle erforderlichen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen (TOM-Liste) wird der Kund:in auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(6) Einsatz von Subauftragsverarbeitern: OnlySafeSis ist berechtigt, Subauftragsverarbeiter einzusetzen. Die Kund:in erteilt hiermit ihre allgemeine Genehmigung. OnlySafeSis informiert die Kund:in über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf den Einsatz oder den Austausch von Subauftragsverarbeitern und gewährt der Kund:in die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung Einwände zu erheben. Aktuelle Subauftragsverarbeiter: Hetzner Online GmbH (Hosting), Stripe Inc. (Zahlungsabwicklung). Weitere Subauftragsverarbeiter werden auf Anfrage bekannt gegeben.
(7) Hilfestellung und Auskunft: OnlySafeSis unterstützt die Kund:in bei der Einhaltung ihrer Pflichten aus den Art. 32 bis 36 DSGVO (insbesondere bei Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Vorabkonsultationen).
(8) Löschung und Rückgabe: Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen werden alle personenbezogenen Daten auf Anfrage der Kund:in gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. OnlySafeSis bestätigt die Löschung auf Anfrage.
(9) Kontrollrechte: Die Kund:in ist berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen jederzeit zu überprüfen oder durch einen Dritten überprüfen zu lassen. OnlySafeSis gewährt der Kund:in hierzu die erforderliche Unterstützung.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
(Nur für Verbraucher:innen im Sinne des § 1 KSchG – nicht anwendbar auf Agentur-Kund:innen im B2B-Bereich)
(1) Verbraucher:innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (Rücktrittsrecht gemäß FAGG).
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ausübung des Widerrufsrechts: Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist OnlySafeSis mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) zu informieren:
OnlySafeSis
Frodlgasse 4/2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: support@onlysafesis.com
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I zu dieser AGB kann, muss aber nicht verwendet werden.
(4) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher:in vor Ende der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde und die Verbraucher:in zur Kenntnis genommen hat, dass sie ihr Widerrufsrecht dadurch verliert. Dies gilt insbesondere beim Single-Takedown, wenn OnlySafeSis mit der Bearbeitung bereits begonnen und die Leistung vollständig erbracht hat.
(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Für alle vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit die Kund:in Verbraucher:in im Sinne des KSchG ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz hat, verbleibt es sowohl für das anwendbare Recht als auch für die gerichtliche Zuständigkeit bei den zwingenden Bestimmungen dieses Staates.
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen (B2B) ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von OnlySafeSis in Klagenfurt ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) OnlySafeSis ist berechtigt, die Kund:in auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. OnlySafeSis ist gesetzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
OnlySafeSis ist jedoch stets bemüht, Streitigkeiten im direkten Gespräch zu lösen. Bitte wenden Sie sich zunächst an: support@onlysafesis.com.
14. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(3) Maßgeblich für die Auslegung ist die deutsche Sprachfassung. Übersetzungen dienen lediglich der Information.
(4) Änderung der AGB: OnlySafeSis ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu ändern, sofern dafür ein sachlicher Grund vorliegt (z.B. Gesetzesänderungen, Erweiterung des Leistungsangebots, geänderte technische Anforderungen). Der Änderungsvorschlag wird der Kund:in per E-Mail mitgeteilt. Verbraucher:innen haben das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Für Kund:innen im B2B-Bereich gilt die Änderung als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widersprochen wird; auch hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Anhang I – Muster-Widerrufsformular
(Dieses Formular ist nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen.)
An:
OnlySafeSis
Frodlgasse 4/2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: support@onlysafesis.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*): _______________________________________________
Name der/des Verbraucher(s): ___________________________________
Anschrift der/des Verbraucher(s): _______________________________
Datum: ________________________________________________________
Unterschrift der/des Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________
(*) Unzutreffendes streichen.
Anhang II – Hinweis für Agentur-Kund:innen (B2B)
Für Agentur-Kund:innen (Unternehmen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln) gelten folgende Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB:
- Die Widerrufsbelehrung (§ 11) und das Muster-Widerrufsformular (Anhang I) sind nicht anwendbar.
- Die Preisänderungsklausel (§ 5 Abs. 2) gilt mit der Maßgabe, dass das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nur dann besteht, wenn dies im individuellen Agenturvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die AGB-Änderungsklausel (§ 14 Abs. 4) gilt im B2B-Bereich mit Zustimmungsfiktion nach vier Wochen ohne Widerspruch.
- Gerichtsstand ist ausschließlich Klagenfurt (§ 12 Abs. 3).